Fluggastrechte gestärktEntschädigung für Gesamtstrecke

Am 14. Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wenn die Flugreise von A nach B über Teilstrecken geht und der Zubringerflug annulliert wird, hat der Fluggast bei verspäteter Ankunft am Zielort einen Anspruch auf Kostenerstattung für die gesamte Strecke.