Wer ausweicht, ist kein Fuchs
Schlechte Nachrichten für Tierfreunde: Wer als Autofahrer einem Fuchs ausweicht, der handelt möglicherweise grob fahrlässig und kann im Fall eines Unfalls sogar einen Teil seines Versicherungsschutzes verlieren. So entschied in einem nun bekannt gewordenen Urteil das Landgericht Trier.
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