EntwendungsversuchFahrzeug beschädigt - Versicherung zahlt nicht

Lieber nur beschädigt, statt gestohlen? Wenn ein Autodieb nach einem missglückten Entwendungsversuch aus Ärger mutwillig das Kfz beschädigt, ist die Kfz-Teilversicherung nicht ersatzpflichtig. Der Bundesgerichtshof hat im Januar dazu ein Urteil gesprochen.