Arglistige Täuschung über Vertriebsprovision
Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist das Investieren in Wohneigentum. Die Vermittler in Zusammenhang mit dem Kauf des Objekts haben dabei eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. In einem Streitfall ging es nun darum, dass die Kundin arglistig über die Vertriebsprovision getäuscht wurde.
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