Gleicher Versicherungsstandard für Geschiedene
In Deutschland wurden 2009 über 185.000 Ehen geschieden. Oft ist eine solche Trennung nicht nur auf emotionaler Ebene Kräfte zehrend. So stellt sich auch die Frage nach dem Verbleib des Versicherungsschutzes der Geschiedenen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil bestätigt: Der unterhaltsberechtigte Partner hat Anspruch auf den bisherigen Standard in der Krankenversicherung.
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