Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten
Im Bereich Kfz-Versicherung und Lebensversicherung gibt es sie momentan noch: die tarifliche Unterscheidung nach Geschlecht. Bislang sind geschlechtsspezifische Versicherungstarife unter bestimmten Bedingungen zulässig. Doch kritische Stimmen sprachen von Diskriminierung. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtens ist.
Themen: