Maklergebühren können Werbungskosten sein
Maklerkosten, die beim Verkauf eines Grundstücks anfallen, können ausnahmsweise Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.
Voraussetzung ist, dass mit dem Verkaufserlös Darlehen getilgt werden, die zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen wurden. Das bestätigt ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22.05.2013, Az.: 10 K 3103/10.
Grundsätzlich können solche Kosten, die beim Verkauf eines Grundstücks entstehen, keine Werbungskosten sein. Das Finanzgericht hält es jedoch für möglich, dass solche Verkaufskosten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Objekts stehen, mit dem Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Dann könnten sie als Werbungskosten gelten.
Da die Entscheidung im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht, hat das Finanzgericht wegen allgemeiner Bedeutung Revision an das höchste deutsche Steuergericht zugelassen.