Kfz-VersicherungHagelschaden am PKW - Die Versicherung bestellt den Gutachter!

Auch im Sommer sind die Menschen vor Unwettern nicht sicher. Süddeutschland wurde vor wenigen Tagen von schweren Hagelstürmen heimgesucht, die so manche Beule im Lack von Autos hinterließen. Welche Versicherung zahlt, wenn der eigene PKW durch Hagel geschädigt wurde?

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Die gute Nachricht: Für Hagelschäden an PKW kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Allerdings muss erst ein Schadensgutachten erstellt werden, bevor das Auto in die Werkstatt gegeben werden kann. Wenn die Versicherung kein grünes Licht gab, muss der Geschädigte die Reparatur unter Umständen selbst zahlen.

Denn natürlich will der Kfz-Versicherer prüfen, wie hoch der Schaden tatsächlich ausgefallen ist, bevor die Reparaturkosten ersetzt werden. Und da kann es sogar passieren, dass der Autobesitzer ein wenig Geduld braucht. Die Versicherungen sind in Sachen Schadensregulierung weisungsbefugt: Das heißt, sie können einen Sachverständigen für die Besichtigung des Schadens aussuchen. Wenn der Autobesitzer selbst einen Gutachter beauftragt, bleibt er im schlimmsten Fall auf den Kosten von rund 600 Euro sitzen.

Deshalb sollten Hagelgeschädigte zunächst das Gespräch mit ihrer Versicherung suchen, bevor sie selbst aktiv werden. Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen die Bezahlung eines eigenen Gutachters Sinn machen kann: Immer dann, wenn man Zweifel am Erstgutachten des Versicherers hegt. Wer glaubt, von seiner Versicherung benachteiligt worden zu sein, sollte nach Abwägung der Kosten einen Zweitgutachter zu Rate ziehen.