Betriebliche Altersvorsorge - Wie der Chef den Sparstrumpf füllt
Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Doch nur jeder zweite Beschäftigte macht von diesem Recht Gebrauch. Viele Arbeitnehmer verzichten auf eine Betriebsrente, da sie diese irrtümlich für kompliziert und teuer halten. Dabei ist der Abschluss einer Betriebsrente durchaus empfehlenswert.
Die Altersversorgung in Deutschland basiert auf einem Drei-Säulen-Modell: Der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente sowie der privaten Vorsorge. Während die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis obligatorisch ist, liegen die private, und bei Entgeltumwandlung auch die betriebliche, Vorsorge in der Verantwortung des Einzelnen. Die private Vorsorge bietet viele Ausgestaltungsmöglichkeiten wie die Ansparung von Eigenkapital, Immobilienerwerb, private Rentenversicherungen oder andere Anlagemöglichkeiten in Geld- und Sachwerte. Bei der Betriebsrente ist der Angestellte auf seinen Chef angewiesen. Dieser entscheidet über den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. In vielen Branchen haben Gewerkschaften Standardangebote ausgearbeitet. So werden zusätzlich Verwaltungs- und Abschlusskosten gespart, und der Versicherte muss sich um nichts kümmern.
Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist attraktiv
Die Betriebsrente als Teil der Altersversorgung bietet den Versicherten im Vergleich mit anderen Anlageformen einige Vorteile. Der Beitrag zur Betriebsrente wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen und reduziert somit das zu versteuernde Einkommen und die Höhe der Sozialabgaben. Dadurch sinkt das Nettogehalt nur um etwa die Hälfte des eingezahlten Beitrags. Bei einer monatlichen Sparrate von 200 Euro fehlen dem Arbeitnehmer so nur rund 100 Euro netto. Bei Auszahlung im Rentenalter muss die Betriebsrente jedoch versteuert sowie Beiträge für die Krankenversicherung entrichtet werden. Da die Rentenhöhe aber unter dem ehemaligen Gehalt des Versicherten liegt, ist der Steuersatz entsprechend geringer. Gespart werden können Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das sind in diesem Jahr 232 Euro im Monat oder 2.784 Euro jährlich.
Außerdem sind alle Anwartschaften auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung sofort unverfallbar. Der Beschäftigte behält also in jedem Fall seine Anwartschaft auf die vereinbarte Leistung – auch wenn er den Arbeitgeber wechselt oder zeitweise arbeitslos ist. Bei einem Jobwechsel ist der neue Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und fortzuführen. Die Betriebsrente ist zudem Hartz IV-sicher – das bedeutet, die Ersparnisse müssen bei eintretender Arbeitslosigkeit nicht vor Renteneintritt aufgebraucht werden.
Fünf Wege zur Rente vom Chef
Zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten. Während größere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern oft mehrere Möglichkeiten zur Auswahl stellen, entscheiden sich kleine Betriebe meist für einen einzigen Durchführweg, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Diese fünf Wege gibt es:
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung bei einem externen Anbieter ab. Diese Art der Anlage bietet hohe Sicherheit, da die Mindestverzinsung garantiert ist. Neben den Klassik-Produkten stehen auch moderne Formen von Fonds-Produkten mit Beitragsgarantie zur Verfügung. Vor allem kleine und mittlere Betriebe entscheiden sich häufig für die Direktversicherung. Wenn vom Betrieb kein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge vorliegt, kann der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung in Form der Direktversicherung verlangen.
Pensionskasse
Ein zweiter Durchführweg ist die Pensionskasse. Träger der Versorgung ist nicht wie bei der Direktversicherung ein Unternehmen der Lebensversicherung, sondern eine Pensionskasse, die ausschließlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bietet. Pensionskassen gibt es am Markt insbesondere als Tochterunternehmen von Lebensversicherern, als firmeneigene Pensionskassen oder Pensionskassen, die von mehreren Unternehmen getragen werden. Dieser Durchführungsweg ist ähnlich verwaltungsarm wie die Direktversicherung.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie fungiert als Treuhänder für die eingezahlten Beiträge. Die meisten Unterstützungskassen sind sogenannte rückgedeckte Unterstützungskassen, das heißt, sie refinanzieren sich durch entsprechende Rückdeckungsversicherungen, welche das Risiko für die Entstehung von Fehlbeträgen übernehmen. Nicht rückgedeckte Unterstützungskassen können zwar frei über die Art der Geldanlage entscheiden, in diesen Fällen trägt der Arbeitgeber aber auch das volle Risiko für mögliche Deckungslücken.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind ebenfalls Versorgungseinrichtungen. Sie können das Geld zu einem großen Teil in Aktien anlegen. Diese Anlageform ist naturgemäß riskanter, allerdings bietet sie auch höhere Renditechancen als konservative Anlagen. Durch das höhere Anlagerisiko können Fehlbeträge entstehen, für die ebenfalls der Arbeitgeber haftet.
Direktzusage/Pensionsrückstellung
Wenn sich der Arbeitgeber für die Direktzusage entscheidet, muss er regelmäßig Rückstellungen bilden. Die zugesagte Betriebsrente zahlt der Arbeitgeber direkt an seine Mitarbeiter, ohne den Umweg über eine Versorgungseinrichtung. Zur Sicherung der Finanzierung bietet sich auch hier der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen durch den Arbeitgeber an. Die Direktzusage ist vor allem in großen Unternehmen üblich. Die Betriebsrente bleibt für die Arbeitnehmer auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens bestehen. Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung haben die Versorgten direkten Anspruch gegenüber dem Versorgungsträger. In diesen Fällen schützt sie ihr unwiderrufliches Bezugsrecht. Bei allen anderen Durchführwegen muss das Unternehmen regelmäßige Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) leisten, der im Fall der Insolvenz des Unternehmens, für die Rentenzahlungen an die ehemaligen Arbeitnehmer einsteht.
Vor Abschluss der Betriebsrente sollte jeder Arbeitnehmer im Gespräch mit dem Verantwortlichen im Unternehmen seine persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten in Bezug auf eine Betriebsrente erörtern und bei mehreren Gestaltungsoptionen die optimale Variante für seine Altersvorsorge herausfinden.