Neue VerordnungMehr Transparenz beim Energieverbrauch von Immobilien

Zum ersten Mai trat bundesweit die neue Energiesparverordnung für Immobilien in Kraft. Hauseigentümer und Vermieter müssen zukünftig transparenter darüber informieren, ob eine Wohnung Energiefresser ist und damit das Portemonnaie des Mieters belastet.

Beleuchtetes Gebäude bei Nacht. Hausbesitzer müssen zukünftig Mieter transparenter über den Energieverbrauch einer Wohnung informieren.PublicDomainPictures@Pixabay.com

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch 2014 müssen die Haushalte wegen der Erhöhung der Ökostromlage rund 40 Euro Mehrkosten einplanen. Für Mieter ist es da gut zu wissen, ob die Wohnung, welche man neu beziehen will, einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine neue Energiesparverordnung beschlossen, die am 01. Mai in Kraft getreten ist. Wer eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, soll zukünftig transparenter über den Energiestandard der Einrichtung informiert werden – und damit auch über versteckte Kosten. So müssen Verkäufer und Vermieter einer Wohnanlage bereits in Immobilienanzeigen über die energetischen Kernwerte informieren.

Gestärkt wird auch die Verbindlichkeit des Energieausweises. Dieser muss bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und ist dem Mieter spätestens nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Zudem enthalten neu ausgestellte Energieausweise fortan eine Aussage über die Effizienzklasse des Gebäudes, so wie es schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist: die Skala reicht von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).

Aber natürlich können Hausbesitzer und Mieter auch selbst einen Anteil leisten, um Energie zu sparen. So lohnt beim Neukauf von elektrischen Geräten ein Blick auf das EU-Energielabel, welches unter anderem für Produkte wie Fernseher, DVD-Player, Stereogeräte und Computer den Verbrauch ausweist. Das Label A+++ steht hierbei für besonders sparsame Technik.

Wer sich als Immobilieneigner mit einer Photovoltaikanlage die Sonnenenergie aufs Hausdach holt, muss beim Versicherungsschutz aufpassen. Denn in einer „normalen“ Wohngebäudeversicherung ist der Schutz für derartige Anlagen nicht automatisch enthalten. Viele Gesellschaften verlangen für den Photovoltaik-Baustein einen Aufpreis oder bieten eine separate Photovoltaik-Versicherung an.