Wenn in das Hotelzimmer eingebrochen wurde
Die Urlaubszeit steht vor der Tür – viele Bundesbürger werden spätestens im Juli wieder ihre Koffer packen, um in den wohlverdienten Sommerurlaub aufzubrechen. Doch auch in fernen Gefilden sollte der Schutz des Eigentums nicht vernachlässigt werden. Gerade die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen sind überproportional von Wohnungseinbrüchen betroffen.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland insgesamt 149.500 Wohnungseinbrüche begangen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) diese Woche bekannt gab. Das bedeutet, alle dreieinhalb Minuten verschaffen sich Kriminelle unbefugt Zugang zu einer fremden Wohnung. Aber nicht nur hierzulande haben die Einbrecher Hochkonjunktur.
Eine Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass gerade in den beliebtesten Urlaubsländern der Bundesbürger die Zahl der Wohnungseinbrüche hoch ist. Europaweiter Spitzenreiter war 2012 mit 240.846 Einbrüchen Italien, gefolgt von England und Wales (227.280 gemeldete Einbrüche), Deutschland (144.117), Frankreich (135.402), Spanien (126.422) und der Türkei (113.772). Dass die Täter ermittelt werden, ist allerdings unwahrscheinlich – weniger als 20 Prozent aller Einbrüche werden aufgeklärt.
Hausratversicherung zahlt bei Einbruch in verschlossenes Hotelzimmer
Vor einem Einbruch ist also auch das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung im Ausland nicht sicher. Aber welche Versicherung zahlt, wenn in die Urlaubsunterkunft eingebrochen wird? In der Regel reicht hierfür eine gute Hausratversicherung aus. Bedingung ist jedoch, dass der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag inbegriffen ist.
Versichert ist bei der Außenversicherung der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das bedeutet: nur wenn die Tür des Zimmers oder der Wohnung zum Tatzeitpunkt zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte – üblich sind hierbei 90 bis 360 Tage. Die Schadenssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Welche Versicherungen für den Urlaub noch sinnvoll sind, kann ein Beratungsgespräch klären!