GesundheitBundestag verabschiedet erstes Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige sollen zum 01. Januar 2015 von Leistungsverbesserungen profitieren. Die Pflegebeiträge steigen ebenfalls.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen von Leistungsverbesserungen profitieren. geralt@Pixabay.com

Gute Nachricht für Pflegebedürftige! Alle Leistungsbeträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zum kommenden Jahr um vier Prozent angehoben, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite mitteilt. Nun muss noch der Bundesrat über die Pflegereform abstimmen – seine Zustimmung gilt aber als sicher.

Auch für die Pflege zu Hause hält das neue Gesetz Verbesserungen bereit. So sind zukünftig etwa acht statt bisher vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, wenn ein Patient vorübergehend im Heim untergebracht werden muss. Auch Pflegekräfte für die häusliche Pflege sollen leichter in Anspruch genommen werden können. Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden erhöht.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Die Reform hat auch einen Nachteil: die Bundesbürger werden dafür stärker zur Kasse gebeten. So steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, Kinderlose zahlen gar 2,6 Prozent.

2015 soll zudem ein Vorsorgefonds starten, der jährlich mit 2,1 Milliarden Euro „gefüttert“ wird. Immerhin 20 Jahre lang soll Geld in den Fonds fließen, um angesichts der demografischen Entwicklung zukünftige Beitragssteigerungen aufzufangen. Ab 2016 soll zudem eine zweite Stufe der Pflegereform in Kraft treten, die unter anderem eine Neudefinition des Pflegebegriffs beinhaltet.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur „Teilkasko“

Trotz der Leistungsverbesserungen gilt aber weiterhin: die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. Im schlimmsten Fall droht eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro pro Monat, wenn eine Person stationäre Betreuung braucht. Langt das eigene Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, wird die Verwandtschaft zur Kasse gebeten. Neben Ehepartnern betrifft dies Angehörige ersten Grades, also Kinder und auch die Enkel. Hier kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorgebeugt werden.