Berufsunfähigkeit: Vereinbarte Rente muss ausreichend hoch sein!
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Absicherung hoch genug ist. Oft sei der Schutz nicht ausreichend, warnen Verbraucherschützer auf Basis einer aktuellen Untersuchung.
Keine Frage, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Jeder vierte Bundesbürger muss seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht. Doch die Absicherung der Bundesbürger ist noch immer gering, die Unwissenheit groß. Nur etwa die Hälfte der Erwerbstätigen verfügt über einen entsprechenden Schutz.
Versicherte Monatsrente oft unter Niveau der Sozialhilfe
Auch wer eine BU-Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von 326 Verträgen ergab, dass die versicherte Monatsrente im Schnitt nur 400 Euro beträgt. Damit bleibt die Summe weit unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro.
Das Armutsrisiko im Falle einer Erwerbsunfähigkeit lässt sich mit einer derart niedrigen Rente kaum auffangen. Der Grund: Bezüge einer privaten Berufsunfähigkeitsrente werden mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet. Hier müssen Versicherungsnehmer aufpassen, dass die Absicherung hoch genug ist. Als Faustregel gilt: Der festgelegte Rentenbeitrag sollte mindestens zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens betragen.
Wenn das Einkommen im Laufe der Berufstätigkeit steigt, sorgt die sogenannte Nachversicherungsgarantie dafür, dass man die Rente nachträglich erhöhen kann. Folglich sollte der BU-Vertrag eine solche Option beinhalten. Um einen günstigen Tarif zu finden empfiehlt es sich, mehrere Angebote gleichzeitig einzuholen.
Je zeitiger, desto besser
Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch abhängig von Vorerkrankungen und vom Alter der entsprechenden Person. Deshalb raten Versicherungsexperten dazu, so zeitig wie möglich eine entsprechende Police abzuschließen. Bei den Gesundheitsfragen ist Ehrlichkeit unbedingte Pflicht. Stellt die Versicherung im Nachhinein fest, dass ein Kunde falsche Angaben im Antrag gemacht hat, darf sie den Vertrag anfechten und die Versicherungsleistung verweigern.
Da die BU-Policen verhältnismäßig teuer sind, sollte der Versicherungsvertrag zudem genauestens gelesen werden, bevor man unterschreibt. Beispielsweise darf im Vertrag keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthalten sein. Dann kann die Versicherung den Erkrankten auf eine neue Tätigkeit verweisen, wenn er seinen alten Beruf nicht mehr ausüben darf – selbst wenn dies mit Gehaltseinbußen verbunden ist.
Ein Chirurg könnte beispielsweise immer noch als ärztlicher Berater arbeiten, wenn er schwere Verletzungen an den Händen erleidet und nicht mehr operieren darf. Besser also, eine abstrakte Verweisung ist erst gar nicht Bestandteil der Police. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!