FinanzenHöhere Pfändungsfreigrenzen für Schuldner

Es gibt gute Nachrichten für Menschen, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, so dass mehr Geld vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.

PfändungsfreigrenzenPfändungsfreigrenzenGenau nachgerechnet: Ab 1. Juli ist mehr Geld vom Einkommen für Gläubiger tabu.AlexanderStein@Pixabay.com

Dass man in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann selbst dem besten Geschäftsmann mal passieren. 2014 mussten bundesweit 115.269 Personen eine Privatinsolvenz anmelden, wie aus dem „Bürgel Schuldenbarometer“ hervorgeht. Besonders bitter: Ältere Menschen sind überproportional betroffen, da die Renten oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern.

Teile des Lohns sind für die Gläubiger tabu

Doch auch wer finanzielle Probleme hat, soll in der Bundesrepublik ein auskömmliches Leben führen können. Deshalb hat der Gesetzgeber einen monatlichen Grundbetrag vom Arbeitseinkommen festgelegt, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen auf Sozialhilfeniveau abrutschen und staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die gute Nachricht: Ab dem 01.07.2015 dürfen Schuldner mehr von ihrem Lohn behalten. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen erhöht sich um 28,84 Euro auf dann 1073,88 Euro. Wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, steigt dieser Beitrag um monatlich 404,16 Euro für die erste und um jeweils 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person. Das geht aus der sogenannten „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015“ hervor, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor wenigen Tagen veröffentlicht hat.

Bezüge aus betrieblicher Altersvorsorge geschützt

Damit Menschen mit Schulden für ihren Ruhestand privat vorsorgen können, sind auch die betriebliche Altersvorsorge und die Zulagen für vermögenswirksame Leistungen vor Gläubigern geschützt. Darüber hinaus bestimmte Renten und Zahlungen aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen. Hier lohnt es sich im Zweifel, eine professionelle Beratung einzuholen.

Auf bestimmte Versicherungen sollte man trotz Schulden nicht verzichten. So sollte jeder Bundesbürger eine private Haftpflicht-Police besitzen: Sie leistet, wenn man Dritten einen Schaden zufügt. Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist ohnehin Pflicht. Die Rechtsschutzversicherung bietet Unterstützung, falls man mit einem teuren Rechtsstreit konfrontiert wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte -wenn möglich- nicht gekündigt werden, da sie die Arbeitskraft absichert. Andere Versicherungen hängen von der individuellen Lebenssituation ab. Auch hier hilft ein Beratungsgespräch, Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen.

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