ReisezeitAuslandsreise-Krankenversicherung im Urlaub unverzichtbar!

Der Sommer steht vor der Tür! Viele Bundesbürger werden in den kommenden Wochen wieder aufbrechen, um ihren wohlverdienten Jahresurlaub zu genießen. Vor allem, wenn man in ferne Gefilde reist, sollte man dabei auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Sonst kann sich der Urlaub schnell als Kostenfalle entpuppen, wenn man krank wird und auf ärztliche Behandlung angewiesen ist.

Wer in fremde Länder reist, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben (Symbolbild)Romaneau@Pixabay.com

Keine Frage: Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Dass auch im Urlaub Krankheiten drohen oder Unfälle eine medizinische Behandlung erfordern können, verdrängen dabei viele Reiselustige. Doch laut einer Umfrage von TNS Infratest im Auftrag eines Versicherers hat knapp jeder vierte Bundesbürger im Ausland schon einmal ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen müssen.

Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung drohen hohe Kosten

Eine Behandlung im Urlaub kann schnell teuer werden – speziell, wenn man sich in einem Land außerhalb der EU aufhält. Ein einziger Krankenhaus-Tag kostet zum Beispiel in den USA bis zu 6.000 Euro! Zwar haben die Krankenkassen mit vielen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Aber selbst dann wird die Krankenversicherung nur für einen Teil der Kosten leisten: in der Regel für jenen Betrag, den sie auch in Deutschland zahlen müsste. Wer nicht aufpasst, kommt dann mit einer Rechnung von mehreren zehntausend Euro aus dem Urlaub zurück.

Wenn ein Patient zum Beispiel mit dem Flugzeug aus der Türkei zurücktransportiert wird, weil eine Behandlung zu Hause notwendig ist, muss er die Kosten selbst tragen. Kostenpunkt: mindestens 20.000 Euro. Doch das muss nicht sein: Für genau diese Fälle bieten die Versicherer Auslandsreise-Krankenversicherungen an. Mit einem zweistelligen Jahresbeitrag handelt es sich hierbei um sehr günstige Policen. Schon deshalb sollte man auf den Schutz nicht verzichten.

Große Leistungsunterschiede

Doch es lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag. Bei einigen Policen werden zum Beispiel die Kosten einer stationären Behandlung erst erstattet, wenn der Aufenthalt im ausländischen Krankenhaus länger als zwei Wochen dauert. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie Stützen oder Rollstuhl werden nicht bei allen Gesellschaften übernommen. Es gibt sogar einige Tarife, die nicht für den Rücktransport in die Heimat aufkommen, sofern dies gewünscht wird oder medizinisch notwendig ist. Aber gerade der Rücktransport sollte unbedingt im Versicherungsschutz inbegriffen sein!

Weniger erfreuliche Nachrichten gibt es für Urlauber, die bereits eine Vorerkrankung haben, etwa Diabetes oder Multiple Sklerose. Diesen bleibt die Auslands-Police in der Regel verwehrt. Trotzdem sollte man die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich beantworten – sonst kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. Hier empfiehlt es sich, mit der Krankenkasse oder der PKV Rücksprache zu halten, in welchem Umfang ein Auslandsschutz besteht.